Dienstag, 17. Juni 2008

Neues türkisches Datenschutzgesetz

Im Zuge der Harmonisierung des türkischen Rechtsbestandes mit dem Acquis Communautaire, dem gemeinschaftlichen Besitzstand der Europäischen Union, wird in der Türkei über ein neues Datenschutzgesetz verhandelt.

Das als Gesetzesentwurf vorliegende Datenschutzgesetz schreibt eine strikte Kontrolle der persönlichen Daten vor, und bündelt erstmals die Datenschutzvorschriften im privaten und öffentlichen Sektor unter den selben Bestimmungen. So gibt es nunmehr detaillierte Vorschriften, wie mit welchen Daten von wem umgegangen werden soll. Als oberstes Kontrollorgan sieht der Entwurf eine siebenköpfige Datenschutzkommission vor, die vom Kabinett bestimmt und gewählt werden soll.

Die Gendarmerie hat in einer schriftlichen Erklärung Änderungswünsche an der Gesetzesvorlage angemeldet. Insbesondere die Abhängigkeit des Kontrollgremiums von der aktuellen politischen Führung bereitet der militärischen Polizeikraft Bedenken. So begünstige die gegenwärtig vorgesehen Regelung eine Verkaderung des Gremiums. Als Alternative schlägt die Gendarmerie-Führung vor, die einzelnen Mitglieder aus ihren angestammten Berufsgremien heraus bestimmen zu lassen, so z.B. die Juristen vom Türkischen Hochschulrat YÖK. Leider ist auch dieses Gremium schon längst in der Verkaderung begriffen.

Durch die strikteren Vorgaben für die Weitergabe und Verarbeitung persönlicher Daten sieht sich die Gendarmerie insbesondere in ihrer Aufgabe behindert, Straftaten zu vereiteln und fordert weitreichende Vollmachten in diesem Bereich. Es wird erwartet, dass auch die regulären Polizeikräfte sowie der Geheimdienst Ansprüche anmelden werden.