Freitag, 24. Oktober 2008

Studenten gewaltsam an Protest gegen AKP gehindert

Studenten, die am belebten Istanbuler Taksim-Platz gegen die AKP protestieren wollten, wurden von der Polizei gewaltsam daran gehindert.

Wie die Milliyet berichtet, wollte eine Gruppe Studierender zunächst am Dankmal auf dem Taksim-Platz Plakate entrollen, um gegen die AKP zu demonstrieren. Die sofort einschreitende Polizei nahm die Studenten unverzüglich fest. Ein weitere Gruppe Studierender erklomm fast zeitgleich ein Bushäuschen am Taksim-Platz.

Die Polizei konnte hiergegen zunächst nichts ausrichten. Nach kurzer Zeit erklommen jedoch auch Polizisten das Bushäuschen und versuchten mit aller Gewalt, die Gruppe an ihrem Protest zu hindern. Als eine dritte Gruppe vor dem Atatürk Kulturzentrum wiederum Plakate entrollte und lautstark auf sich aufmerksam machte, konzentrierten sich die Einsatzkräfte in Windeseile auf diese Gruppe und nahm diese ebenfalls unverzüglich und ohne Angabe von Gründen fest.

Die Fotos demonstrieren die Härte, mit der die Polizei gegen die Demonstranten vorging.





(Quelle: Milliyet)

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Sammelband zu Konferenz der Konrad-Adenauer-Stiftung

Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hat einen neuen Sammelband zu dem Thema „Migration und Integration - Das Verhältnis von Minderheit und Mehrheit in Deutschland und der Türkei“ veröffentlicht. Dieser ist das Ergebnis einer internationalen Konferenz der KAS, welche am 29. und 30. November 2007 in Ankara stattfand.

Um die einzelnen Beiträge der Teilnehmer als PDF-Datei einzusehen, klicken Sie bitte auf deren Namen.

Eröffnung und Begrüßung


Jan SENKYR
Auslandsmitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung

Ass. Prof. Dr. Sedat LAÇİNER
Vorsitzender der Gesellschaft für Internationale Strategieforschungen, USAK

Der Minderheitenbegriff: Das Zusammenleben von Minderheit und Mehrheit in Deutschland und der Türkei


Ass. Prof. Dr. Mehmet ÖZCAN
Vorsitzender des Zentrums für EU-Forschungen Gesellschaft für Internationale Strategieforschungen, USAK

Prof. Dr. Mathias ROHE
Richter am Oberlandesgericht, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Universität Erlangen-Nürnberg

Türken in Deutschland und Deutsche in der Türkei – von Migrationshintergründen und Integrationsproblemen


Gülay KIZILOCAK
Stellvertreterin des Direktors, Zentrum für Türkeistudien, Essen

Prof. Dr. Ayhan KAYA
Abteilung Internationale Beziehungen und Politikwissenschaft, Istanbul Bilgi Universität

Prof. Dr. Halil İbrahim BAHAR
Vorsitzender des Zentrums für Soziale Forschungen, Gesellschaft für Internationale Strategieforschungen, USAK

Die Islamkonferenz in Deutschland – zur Situation von Muslimen und deren Integration


Bülent ARSLAN
Vorsitzender des Deutsch-Türkischen Forums, Unternehmer

Religionsunterricht als Teil der Religionsfreiheit in Deutschland und der Türkei


Dr. Günter SEUFERT
Korrespondent der Berliner Zeitung, ehem. Leiter des Orient-Instituts Istanbul

Prof. Dr. Recep KAYMAKCAN
Fakultät für Theologie, Universität Sakarya

Religiöse Minderheiten in der Türkei und in Deutschland am Beispiel der jüdischen Gemeinde in Deutschland


Stephan J. KRAMER
Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland am Beispiel der katholischen Kirche in der Türkei

Peter WEHR
Pater der deutschsprachigen katholischen Gemeinde in Istanbul

am Beispiel der jüdischen Gemeinde in der Türkei


Silvyo OVADYA
Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde in der Türkei

am Beispiel der Kirche St. Thérèse


Dr. Felix KÖRNER
Jesuitenpater, Dialogbeauftragter der katholischen Kirche

Von Ausländern und Inländern – Rechtstatus in Deutschland und der Türkei


Ass. Prof. Dr. Bülent ÇİÇEKLİ
Dozent für Internationales Recht, Polizeiakademie Ankara

Dr. Vedat LAÇİNER
Technische Universität Yildiz

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Erdogans gewinnen Zivilklage gegen Journalisten

Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und seine Frau Emine haben zwei Verfahren wegen Angriffen auf ihre Persönlichkeitsrechte gegen die Zeitung Radikal und ihre Autorin Perihan Mağden sowie die Zeitschrift Tempo und deren Reporter Cemal Subaşı gewonnen und erhalten nun eine Entschädigung von jeweils 5.000 YTL.

Erdogan hatte die Zeitung Radikal sowie deren Autorin Perihan Mağden wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagt. Stein des Anstosses war Mağdens Kolumne vom 14. Februar 2008, in der sie fragte, ob der Ministerpräsident seine Arbeit auch liebt. Das Verfahren wurde vor dem 22. Zivilgericht in Ankara verhandelt. Die Richterin Suna Türe befand die Beklagten für schuldig, die Persönlichkeitsrechte des Ministerpräsidenten verletzt zu haben und verurteilte sie zu einer Entschädigungszahlung von 5.000 YTL. Erdogans Anwälte hatten eine Entschädigung in Höhe von 10.000 YTL gefordert.

Vor dem 10. Zivilgericht in Ankara wurde eine Klage von Emine Erdogan verhandelt, die sich durch einen Beitrag von Cemal Subaşı für die Zeitschrift Tempo in ihren Persönlichkeitsrechten angegriffen fühlte. Der Richter Selahattin Şimşek befand die Beklagten ebenfalls für schuldig und verfügte eine Entschädigungszahlung von 5.000 YTL zugunsten von Emine Erdogan. Auch ihre Anwälte hatten eine Entschädigung in Höhe von 10.000 YTL gefordert.

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Vorsicht Raki!

In Istanbul wurde eine Bande ausgehoben, die benutzte Rakiflaschen eingesammelt hat, um selber hergestellten Sprit darin abzufüllen. Der Fusel wurde an Nachtclubs und Restaurants verkauft.

Die Gendarmerie in Istanbul erhielt einen Hinweis, wonach eine Bande gezielt Rakiflaschen aus Altglasbeständen herausfischt, um in diese selber hergestellten Sprit abzufüllen und anschließend als echten Raki zu verkaufen. Im Zuge der Ermittlungen wurde der Bandenführer Ensar A. von der Gendarmerie beschattet. Nachdem der anfängliche Verdacht hinreichend erhärtet war, wurden Razzien in sechs Betrieben durchgeführt.

In einem Betrieb wurden die Flaschen gereinigt, in einem anderen wurde der vermeintliche Raki hergestellt, in dem nächsten wurden die Flaschen abgefüllt und in einem anderen wurden die Flaschen in Paketen verpackt. Bei der Razzia wurden Tausende Raki-Flaschen sowie Materialien und Gerätschaften zur Herstellung von Alkohol sichergestellt. Die Ermittlungen ergaben, dass die Bande die eigenen Erzeugnisse an diverse Nachtclubs und Restaurants verkaufte.

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Verfassungsrichter: Die AKP ist eine Gefahr für das System - und gehört verboten

Sechs Verfassungsrichter, die sich für ein Verbot der Regierungspartei AKP ausgesprochen hatten, haben ihre Forderungen nach einem Verbot der Partei bekräftigt und auf die von der AKP für das politische System der Türkei ausgehende Gefahr hingewiesen.

In der schriftlichen Begründung ihres Verbotsvotums gegen die AKP haben der stellvertretende Verfassungsgerichtspräsident Osman Paksüt und die Senatsmitglieder Fulya Kantarcıoğlu, Mehmet Erten, Necmi Özler, Şevket Apalak und Zehra Ayla Perktaş auf die von der AKP ausgehende Gefährdung des politischen Systems der Türkei hingewiesen. So schreiben die Juristen, dass die von der AKP ausgehende Gefahr für das demokratische Regime massive Dimensionen angenommen habe und dass diese Gefahr nicht durch eine finanzielle Sanktion allein eingedämmt werden könne. Das türkische Verfassungsgericht hatte im Zuge des Verbotsverfahrens verfügt, dass die AKP nicht mehr von der staatlichen Parteienfinanzierung profitieren darf.

Das höchste türkische Gericht hat zwar antilaizistische Tendenzen in der AKP registriert, konnte sich jedoch nicht zu dem Urteil durchringen, dass die Partei ein Zentrum antilaizistischer Bestrebungen sei, wie der Generalstaatsanwalt in seinem Verbotsantrag geltend machte. Die sechs Verfassungsrichter sind da jedoch anderer Meinung. Im Zuge einer Liberalisierung des Kopftuchs an Hochschulen habe die AKP offen gezeigt, dass sie die ideellen Grundlagen der Türkischen Republik manipulieren wolle.

So beziehe sich die AKP zwar auch auf den Laizismus, habe jedoch ein anderes Verständnis des Konzeptes der Trennung von Staat und Religion, was führende Politiker der AKP wiederholt in Interviews eingeräumt hätten.

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