Dienstag, 10. Februar 2009

Neue Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten auf türkischen Flughäfen

Ab dem 1. März werden die EU-Bestimmungen für das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck nun auch in der Türkei durchgeführt werden.

Ab dem 1. März 2009 wird man, so berichtet Can Kocadere von Business Travel Service in Frankfurt, bei innertürkischen Flügen und auf dem Rückflug aus der Türkei nach Deutschland nur noch begrenzt Flüssigkeiten mit im Handgepäck führen dürfen. Ähnlich wie in der EU dürfen dann Flüssigkeiten, Gels und Sprays nur noch in Behältern von bis zu 100 ml mitgenommen werden und müssen in geeigneten Plastikbeuteln verschlossen werden.

Diese dürfen höchstens einen Liter Volumen besitzen, müssen durchsichtig und wieder verschließbar sein.

Ausgenommen von der Regelung sind Babynahrung und Medikamente, die man während des Fluges benutzen bzw. einnehmen muß.

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