Ministerpräsident Erdogan hat dem Verfassungsgericht seine 152-seitige Verteidigungsschrift zukommen lassen. Leser, die des Türkischen mächtig sind, können das Dokument in voller Länge hier einsehen.
Der Grundtenor der Verteidigung ist der, dass 60 der 61 vorgebrachten Vorwürfe Meinungsäußerungen gegenüber Medien seien. Somit fielen diese Äußerungen unter die in der Verfassung verankerte Meinungsfreiheit. Nach Absatz 6 des 69. Artikels der Verfassung sei es nur unter sehr engen und genau einzugrenzenden Bedingungen möglich, eine politische Partei aufgund der Aktivitäten einzelner Mitglieder zu schließen. Diese Bedingungen seien nicht gegeben. Ferner beziehe sich der Generalstaatsanwalt auf Berichte und Interviews in ausländischen Medien, als Beweismittel fänden sich jedoch nur türkische Meta-Berichte über diese Meldungen und keine Übersetzungen der Originalbeiträge.
Der Ministerpräsident habe sich bezüglich des Vorwurfs, die AKP sei zum Zentrum antilaizistischer Kräfte geworden, nichts zu Schulden kommen lassen.
Dienstag, 17. Juni 2008
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