Dienstag, 21. Oktober 2008

Polizei kann keine Hinweise auf Folter feststellen

Zwei Inspektoren der Polizei sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Engin Çeber nicht in Polizeigewahrsam misshandelt wurde.


Nach Angaben von NTV hat die türkische Polizei erste Ermittlungen zum Tod von Engin Çeber abgeschlossen – ganz in ihrem Sinne. Die beiden mit den Ermittlungen beauftragten Inspektoren hätten der Landespolizeidirektion einen Bericht zukommen lassen, wonach keinerlei Anzeichen für eine Misshandlung Çebers gefunden worden seien.

Die Ergebnisse der Polizeiinspektoren bezeiehn sich insbesondere auf gerichtsmedizinische Untersuchungen von drei verschiedenen Einrichtungen, die Çeber ebenfalls keine Misshandlungen attestierten.

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Türkisches Justizministerium bereitet ein "Hüseyin Üzmez"-Gesetz vor

In türkische Medien kursieren Berichte über die Tagung einer Kommission im Justizministerium, während der gefordert worden sein soll das Mindestalter für Eheschließungen von 17 auf 14 Jahre herabzusetzen, sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen ab dem 14. Lebensjahr nicht mehr zu bestrafen und die Strafe für Vergewaltiger drastisch zu reduzieren, wenn diese ihre Opfer anschließend heirateen. Die absurden Vorschläge passen erstaunlich genau auf den Fall eines wegen Kindesmißbrauchs angeklagten islamisch geprägten Autor der erzkonservativen Zeitung „Vakit“.

Die Vorschläge seien von anwesenden Richtern gekommen, so die Teilnehmer der Konferenz. Das Argument der Richter: Die Familie werde geschädigt, wenn das Familienoberhaupt ins Gefängnis müsse. Dies solle durch die Vorschläge verhindert werden. An der Konferenz im Justizministerium nahmen Vertreter verschiedener NGOs, der Anwaltskammer, von Kinderschutzvereinigungen, Gerichtsmediziner und Beamte des Ministeriums teil.

Im Rahmen der Konferenz wurden Vorschläge geäußert, die darauf abzielen, einige der Reformmaßnahmen der türkischen Regierung im Rahmen der EU-Annäherung zurück zu nehmen. So wurde gefordert, die Strafe für Vergewaltiger zu reduzieren, wenn dieser sein Opfer ehelicht. Das Mindestalter für Eheschließungen solle von 17 auf 14 Jahre herabgesenkt werden. Die Strafen für sexuelle Beziehungen zu Minderjährigen soll, selbst im Falle deren Einverständnisses, erst ab dem Alter von 14 Jahren und darunter greifen. Die seinerzeit revolutionäre Heraufsetzung des Strafmaßes für Vergewaltigungen in der Ehe auf bis zu sieben Jahre Gefängnis soll nach dem Willen der Richter ebenfalls revidiert werden.

Das Justizministerium beeilte sich zu erklären, dass man nicht im Begriff sei, ein neues Gesetz vorzubereiten. Man habe lediglich verschiedene Parteien um deren Meinung gebeten. Die bei der Konferenz anwesende Anwältin und Kinderrechtlerin Türkay Asma fühlte sich nach eigenen Angaben unweigerlich an den Fall des islamisch-konservativen Autors Hüseyin Üzmez erinnert, der für die erzkonseravtive Zeitung „Vakit“ schrieb. Dieser wurde wegen sexueller Übergriffe auf eine 14-jährige vor Gericht gestellt. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn, ganz nach altem Recht, eine Gefängnisstrafe von 26 Jahren.

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"Deniz Feneri"-Spendenskandal wird nun auch in der Türkei untersucht

Die türkische Justiz nimmt sich nun doch des Spendenskandals um den deutschen Verein „Deniz Feneri e.V.“ an. Wie türkische Medien berichten, sei ein entsprechendes Schreiben beim deutschen Bundesjustizministerium eingegangen.

In der türkischen Öffentlichkeit wurde seit geraumer Zeit immer stärker kritisiert, dass die türkische Justiz sich nicht des in Deutschland verhandelten Spendenskandals um den Verein „Deniz Feneri e.V.“ annimmt. So sind die vor dem Frankfurter Landgericht verurteilten Täter türkischer Herkunft, und die Spender, deren Zuwendungen an den Verein veruntreut wurden, sind ebenfalls fast auschließlich Türken.

Wie NTV berichtet, habe das türkische Außenministerium heute ein Schreiben an das türkische Justizministerium gesandt, wonach das Frankfurter Generalkonsulat beim Bundesjustizministerium in Bonn offiziell um die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft ersucht habe. Die deutschen Behörden hätten die Anfrage am 16. Oktober erhalten. Nach Erhalt der Akte wird die Staatsanwaltschaft in Ankara den Fall übernehmen.

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Eine merkwürdige Justizentscheidung

Im Verfahren gegen zwei Soldaten der Gendarmerie, denen vorgeworfen wird, konkreten Hinweise auf den Mord an Hrant Dink nicht nachgegangen zu sein, hat eine höhere Instanz die Entscheidung des Amtsgerichts in Trabzon, wonach der Fall vor einem Strafgericht verhandelt werden soll, abgelehnt.

Der Schwager des vor dem 14. Istanbuler Strafgericht angeklagten Yasin Hayal, Coşkun Iğci, hat der Gendarmerie Informationen zugespielt, wonach Hayal ihm Geld für eine Waffe gegeben hat und ihm von seinen Mordplänen erzählt hat. Diese Informationen hat Iğci an die Gendarmen O.Ş. und V.Ş. weitergeleitet. Aufgrund dieser Aussage wurde bei der dem Gouverneur von Trabzon unterstellten Verwaltungsbehörde eine Untersuchungserlaubnis beantragt und schließlich gegen beide Beschuldigten ein Verfahren wegen Verletzung von Dienstpflichten eingeleitet.

Die Beschuldigten gaben vor dem 2. Amtsgericht in Trabzon zu Protokoll, dass sie die Informationen an ihren Vorgesetzten Offizier A.Ö. weitergeleitet hätten. Das Amtsgericht hat darauf hin entschieden, dass das Verfahren den eigenen Zuständigkeitsbereich überschreite und eine Verlegung des Verfahrens an ein Strafgericht gefordert.

Die 1. Kammer des Trabzoner Amtsgerichts hat nun entschieden, den Einwänden des Staatsanwalts gegen eine Verlegung statt zu geben. Das Verfahren muss nun doch vor der 2. Kammer des Amtsgerichts verhandelt werden.

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