Mittwoch, 22. Oktober 2008

Izmir spielt in Madrid groß auf

Das Synfonieorchester Izmir hat in Madrid mit großem Erfolg den Auftakt einer neuntägigen Konzertreise durch Spanien gegeben.

Nach ausgedehnten Konzertreisen durch Deutschland, Italien, Belgien, Korea, Japan und Malaysia ist das Synfonieorchester nun zu eine Reise nach Spanien aufgebrochen, um in 9 Tagen 9 Konzerte zu spielen. Das Orchester unter der Leitung von Betin Güneş spielte vor rund 2.000 Zuhörern im Auditorio Nacional in Madrid Stücke von Beethoven, Tschaikowski, Sibelius und Ulvi Cemal Erkin. Die erste Geige spielt die deutsche Violoinistin Anna Sophie Dauenhauer. Die spanischen Zuhörer wurden vom türkischen Ensemble zum Ende der Vorstellung mit einer Intonation von „Carmen“ überrascht, was zu spontanen „Olé“-Rufen führte.

Der Direktor des Orchesters, Kenan Gökkaya, sagte, dass es ein schönes Gefühl gewesen sei, der spanischen Öffentlichkeit zu zeigen, dass es in der Türkei ernstzunehmende künstlerische Institutionen gebe. Die Spanier hätten es kaum glauben können, dass sich im Orchester 45 Musikerinnen befanden.

Nach Madrid spielt das Orchester in Tarragona, Alcoy, Vigo, Aviles, Lugo, Avila und Burgos. Neben dem türkischen Botschafter in Spanien, Ender Arat, waren die Botschafter 20 weiterer Staaten im Auditorium. Arat, dessen Botschaft die Reise gemeinsam mit dem spanischen Kulturministerium koordinierte, sagte, dass der Besuch des Synfonieorchesters ein schöner Anlass sei, das 225. Jahr der diplomatischen Beziehungen zwischen Spanien und der Türkei zu feiern.

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Theologen diskutieren Menstruation – ohne Frauen

Der Hohe Rat für religiöse Angelegenheiten DIYK, die höchste theologische Instanz des staatlichen Amtes für religiöse Angelegenheiten, wird sich nach Angaben der Radikal in den nächsten Tagen treffe, um die weibliche Menstruation aus theologischer Sicht zu diskutieren. In dem Gremium ist keine Frau mehr vertreten.

Der Hohe Rat für religiöse Angelegenheiten DIYK, wird sich in den kommenden Tagen treffen, um über eine Reihe von Themen aus theologischer Sicht zu diskutieren. Das Gremium gibt nach Abschluss seiner Beratungen religiöse Weisungen heraus. Da die DIYK-Mitglieder jedoch Akademiker bzw. hohe Beamte des türkischen Staates sind, haben die Weisungen eher den Charakter einer „Fatwa light“.

So stehe auf der Tagesordnung des DIYK unter anderem ein Projekt gegen separatistische Tendenzen sowie Imagefilme über bemerkenswerte Moscheen.

Ein heikler Tagesordnungspunkt ist die theologische Bewertung der weiblichen Menstruation. Seit dem Ausscheiden der Dekanin der Theologischen Fakultät der Universität Ankara, Mualla Selçuk, gehört dem Gremium keine Frau mehr an. Es sei vorgesehen, sich von einem Gynäkologen über die weibliche Menstruation aufklären zu lassen, um die damit verbundenen religiösen Aspekte beurteilen zu können.

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Türkisches Verfassungsgericht veröffentlicht Kopftuchurteil

Das türkische Verfassungsgericht hat heute die schriftliche Begründung des Urteils gegen das Tragen von Kopftüchern an Universitäten im Staatsanzeiger „Resmi Gazete“ veröffentlicht.

Das Verfassungsgericht hatte am 5. Juni 2008 über die Verfassungsbeschwerde von Abgeordneten der CHP und der DSP beraten und diese für richtig befunden. Das höchste türkische Gericht hat nun schriftlich festgehalten, dass die von der Regierung Erdogan angestrebte Reform des Tragens von Kopftüchern in öffentlichen Einrichtungen eindeutig einen islamisch-politischen Hintergrund habe und dem Grundsatz der Laicité widerstrebe. Die Reform sei geeignet gewesen, die türkische Gesellschaft zu polarisieren.

In dem schriftlichen Urteil heißt es wie Folgt:

„Die Verordnung, die auf einer religiös bestimmten Form der Verhüllung basiert, ist geeignet als politisches Symbol mißbraucht zu werden und somit den Graben zwischen Gläubigen und Ungläubigen, Verhüllten und Unverhüllten sowie Muslimen und Nicht-Muslimen zu vertiefen und zu Auseinandersetzungen zu führen. Personen könnten sich verpflichtet fühlen, dass Kopftuch zu tragen, was entgegen den fundamentalen Prinzipien der Religions- und Gewissensfreiheit ist.

In der modernen Rechtsordnung ist die Souveränität dem Menschen entlehnt. Rechtliche Regelungen sind weltliche Angelegenheiten, keine religiösen Angelegenheiten. Es ist undenkbar, von Freiheiten zu profitieren um Freiheiten einzuschränken. Eine Freiheit, die dem Laizismus widerstrebt, kann nicht aufrecht erhalten und verteidigt werden. Das Kopftuch ist nicht mit dem laizistischen Wissenschaftsumfeld vereinbar.“

Der Präsident des Verfassungsgerichts Haşim Kılıç, der sich nicht der Mehrheitsmeinung im Senat anschließen wollte, spricht hingegen davon, dass das Verfassungsgericht seine Befugnisse überschritten habe. Eine Verletzung des Laizismus sei massiv in das Urteil hineininterpretiert worden und utopisch. Eine echte Gefahr für das laizistische System sei nicht absehbar. Man habe nicht die Augen davor verschließen dürfen, dass man junge Menschen aus Angst vor einer potentiellen, jedoch sehr unwahrscheinlichen Gefahr das fundamentale Grundrecht auf Bildung vorenthalte.

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