Mittwoch, 14. Mai 2008

Private dürfen nicht kontrollieren

Private Sicherheitsfirmen, die an den Eingängen vieler türkischer Universitäten die Kleidung der Einlass wünschenden Studierenden kontrollieren und Kopftuchträgerinnen abweisen, sind nach Ansicht der Rechtsabteilung im Innenministerium nicht dazu befugt. Die meisten dieser Firmen sind von den Universitätsverwaltungen mit der Aufsicht beauftragt.

Nach vielen Protesten hat die oberste Polizeibehörde die Rechstabteilung des Ministeriums um Auskunft ersucht. Diese hat in ihrem Gutachten festgestellt, dass die privaten Sicherheitsdienste keine Kleidungskontrolle durchführen dürfen und dass sie widrigenfalls sogar dafür bestraft werden können. Die Verantwortlichen der Polizeibehörde haben das Ergebnis des Gutachtens jedoch nicht wie üblich per schriftlicher Mitteilung kommuniziert, sondern haben die Polizeidirektoren der verschiedenen Regionen einzeln angerufen, um diese Nachricht zu überbringen. Die arkandisziplinierten Bürokraten haben jedoch vergessen, dass im Rahmen der von der türkischen Regierung gestarteten "Open Gouvernment"-Strategie sämtliche Ministerialerlasse, sofern sie nicht die nationale Sicherheit berühren, im Internet einsehbar sind.