Im Verfahren gegen zwei Soldaten der Gendarmerie, denen vorgeworfen wird, konkreten Hinweise auf den Mord an Hrant Dink nicht nachgegangen zu sein, hat eine höhere Instanz die Entscheidung des Amtsgerichts in Trabzon, wonach der Fall vor einem Strafgericht verhandelt werden soll, abgelehnt.
Der Schwager des vor dem 14. Istanbuler Strafgericht angeklagten Yasin Hayal, Coşkun Iğci, hat der Gendarmerie Informationen zugespielt, wonach Hayal ihm Geld für eine Waffe gegeben hat und ihm von seinen Mordplänen erzählt hat. Diese Informationen hat Iğci an die Gendarmen O.Ş. und V.Ş. weitergeleitet. Aufgrund dieser Aussage wurde bei der dem Gouverneur von Trabzon unterstellten Verwaltungsbehörde eine Untersuchungserlaubnis beantragt und schließlich gegen beide Beschuldigten ein Verfahren wegen Verletzung von Dienstpflichten eingeleitet.
Die Beschuldigten gaben vor dem 2. Amtsgericht in Trabzon zu Protokoll, dass sie die Informationen an ihren Vorgesetzten Offizier A.Ö. weitergeleitet hätten. Das Amtsgericht hat darauf hin entschieden, dass das Verfahren den eigenen Zuständigkeitsbereich überschreite und eine Verlegung des Verfahrens an ein Strafgericht gefordert.
Die 1. Kammer des Trabzoner Amtsgerichts hat nun entschieden, den Einwänden des Staatsanwalts gegen eine Verlegung statt zu geben. Das Verfahren muss nun doch vor der 2. Kammer des Amtsgerichts verhandelt werden.
Dienstag, 21. Oktober 2008
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