Donnerstag, 16. Oktober 2008

Polizisten beharren auf “verhältnismäßigem Einsatz von Zwangsmitteln”

Die im Rahmen der Untersuchungen zum Tod von Engin Çeber suspendierten Polizisten wurden von der Staatsanwaltschaft zu den Foltervorwürfen vernommen. Einstimmiger Tenor: Da sich die Gruppe gewehrt hätte, habe man “verhältnismäßige Gewalt” anwenden müssen.

Die Staatsanwaltschaft im Istanbuler Stadtteil Sarıyer, die den Tod von Engin Çeber untersucht, hat die unter Verdacht stehenden Polizisten verhört. Nach Angaben von NTV haben sich die Beamten von den Vorwürfen distanziert. Die festgenommene Gruppe, unter sich auch der später an den Folgen der erlittenen Misshandlungen verstorbene Engin Çeber befand, habe sich der Festnahme widersetzt. Darauf hin habe man sie mit Gewalt in das Polizeifahrzeug verbringen müssen. Die eingesetzten körperlichen Mittel seien jedoch nicht unverhältnismäßig gewesen, so der Polizist A.B. Er wisse nicht, wie Çeber zu Tode gekommen sei.

Auch der Beamte G.B. bestätigte, dass man während der Festnahme Çebers Gewalt angewandt habe, diese habe sich jedoch in Grenzen gehalten.