Der ehemalige Richter am Europäischen Menschengerichtshof Rıza Türmen hat in einem Interview mit dem Sender "CNN Türk" gesagt, dass es schwer sei, im Verbotsverfahren gegen die AKP konkrete und hinreichend gewichtige Tatbestände auszumachen.
Türmen wies darauf hin, dass für den Europäischen Menschengerichtshofs immer die Demokratie als Richtschnur gegolten habe. Wenn das türkische Verfassungsgericht sich jedoch nur auf die Laizität als schützenswertes Rechstgut beschränke, bestehe die Gefahr, dass ein Verbotsurteil vor dem Europäischen Menschengerichtshof nicht bestehen könne. Es müsse in einem solchen Urteil unbedingt auf die Gefahren für die Demokratie eingegangen werden.
Auf die Frage, ob das Verfassungsgericht in europäischen Justizkreisen als voreingenommen und parteiisch gelte, antwortete Türmen, dass dem nicht so sei. Er wies vielmehr darauf hin, dass der Europäische Menschengerichtshof in der Frage der Klage von Leyla Şahin, wo es um das Kopftuch ging, oder des Verbotsurteils gegen die Refah-Partei von Necmettin Erbakan, dem Vorläufer der AKP, der selben Auffassung wie das türkische Verfassungsgericht gewesen sei. Dies müsse als Zeichen des Respekts und der Achtung vor dem höchsten türkischen Gericht aufgefasst werden.
Der gestern von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats angenommene Türkei-Bericht zeuge hingegen von einer gewachsenen Skepsis vor den politischen Strukturen in der Türkei. So habe der Europarat vor vier Jahren festgestellt, dass die Türkei erhebliche Fortschritte gemacht habe und in den meisten strittigen Fragen auf europäischem Niveau sei. Die in dem neuen Bericht angeregte strengere Überwachung der Türkei sei sicherlich eine Reaktion auf Verbotsverfahren, die gleich gegen zwei türkische Parteien liefen.
Freitag, 27. Juni 2008
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