Die Explosion in einem Schülerinnenheim nahe Konya, der 17 Mädchen zum Opfer fielen, wird immer mehr zum Politikum. Meldungen, wonach das Heim als Koranschule diente, wurden vom Amt für religiöse Angelegenheiten zunächst dementiert, danach hieß es dass die Korankurse illegal abgehalten wurden. Die Verwirrung wurde durch die Aussage des Regionaldirektors für Schule und Bildung vervollständigt, wonach das Heim unter der Aufsicht der Behörde operiert habe.
Die einzige Autorität, die die Eröffnung von Korankursen und -schulen genehmigen darf, ist das dem Ministerpräsidenten unterstellte Amt für religiöse Angelegenheiten. Allerdings reformierte die AKP-Regierung ein entsprechendes Gesetz und sorgte dafür, dass die Eröffnung illegaler Korankurse de facto nicht mehr sanktioniert wird.
Somit stehen türkische Behörden vor dem Problem, nicht einmal die Anzahl dieser Einrichtungen schätzen zu können. Ein weiteres Problem ist die oft versteckte Trägerschaft dieser Kurse, die nicht selten unter dem Einfluss von religiösen Bruderschaften und Sekten stehen. Das zusammengestürzte Wohnheim in Konya gehört zur Süleymanci-Bewegung, die nach dem Gründer Süleyman Hilmi Tunahan benannt ist und auch in Deutschland als Dachverband VIKZ aktiv ist.
Das Amt für religiöse Angelegenheiten gibt die Zahl der Korankurse in der Türkei mit 7.036 an, die Dunkelziffer lässt sich kaum schätzen. Mit der Denomination als Schülerheim fallen die illegalen Kurse, wenn überhaupt, unter die Autorität des Bildungsministeriums. Celalettin Dinç von der Pädagogengewerkschaft "Eğitim Sen" in Konya sagte hierzu, dass er es für wenig überzeugend halte, wenn Behörden sich unwissend über die Koranschulen zeigten. Die meisten dieser Einrichtungen könnten unbehelligt operieren und verfügten sogar über Schulbusse, deren Kosten meistens ebenfalls von Bruderschaften übernommen würden.
Staatsminister Sait Yazıcıoğlu sagte vor der Presse, dass das Heim illegal operiert habe und man über keine Anhaltspunkte darüber verfüge, was dort gelehrt worden sei. Der Regionaldirektor für Bildung und Schule Sabit Çalık sagte hingegen, dass aus seien Akten hervorgehe, dass das Heim unter der Aufsicht seiner Behörde operiert habe. So habe man das Heim im Jahr 2000 für maximal 34 Schüler akkreditiert.
Eine von der AKP-Regierung initiierte Gesetzsänderung am 263. Artikel des türkischen Strafgesetzbuches setzte das Strafmaß für jene, die illegale Korankurse zu verantworten haben, auf unter ein Jahr. Vorher lag das Strafmaß bei 6 Monaten bis drei Jahren Freiheitsstrafe. De facto bedeutet dies, dass diese Verfahren mit einer Geldstrafe enden, bzw. gegen die Zahlung einer Geldstrafe eingestellt werden. Der Abgeordnete Ahmet Ersin (CHP) hat nun eine parlamentarische Anfrage an Ministerpräsident Erdogan gerichtet und Aufklärung bezüglich illegal operierender Korankurse gefordert.
Samstag, 2. August 2008
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