Donnerstag, 17. Juli 2008

Rapporteur des Verfassungsgerichts: Die AKP sollte nicht verboten werden

Wie heute bekannt wurde, hat der Rapporteur des türkischen Verfassungsgericts Osman Can dem obersten Senat den Abschlussbericht zugestellt, wonach die AKP nicht verboten werden sollte.

Dieser Bericht hat jedoch nur den Charakter einer Empfehlung und ist für die Richter nicht bindend. Can stellt in seinem Bericht insbesondere fest, dass die AKP zur Erreichung ihrer Ziele nicht auf Gewalt zurückgreift. Die Schließung einer Partei sei in einem demokratischen System ein schwerwiegender Schritt. Unter den gegebenen Bedingungen sei ein Verbot der AKP mit den Venedig-Kriterien nicht vereinbar. Neben den Venedig-Kriterien hat Can Urteile des Europäischen Menschengerichtshofs, Menschenrechtscharten, sowie vorangegangene Urteile des Vefassungsgerichts berücksichtigt.

Can weist in seinem Bericht insbesondere darauf hin, dass die Äußerungen einzelner Parteimitglieder kein Grund für ein Verbot sein können, da diese unter dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Meinungsfreiheit stünden. Das negative Urteil des Verfassungsgerichts zum Tragen von Kopftüchern hätte, so Can, die Gefahr in Verzug, von der Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalçınkaya hinsichtlich der Aktivitäten der AKP sprach, ausgebremst.