Freitag, 13. Juni 2008

Verfügungsurteil des Verfassungsgerichts im Staatsanzeiger veröffentlicht

Das türkische Verfassungsgericht hat per Anzeige in der "Resmi Gazete", dem türkischen Staatsanzeiger, die Umsetzung der von der AKP beschlossenen Verfassungsänderung, mit der das Tragen von Kopftüchern an Universitäten erlaubt werden sollte, gestoppt.

In der Meldung hieß es, dass mit Erscheinen der Anzeige die Umsetzung der Verfassungsänderung bis zur Publikation des schriftlichen Urteils im Hauptverfahren auszusetzen sei. Das Urteil war dem Antrag der Oppositionsparteien CHP und DSP entsprechend zweistufig angelegt. Das Aussetzungsurteil entspricht somit einer einstweiligen Verfügung zum Stopp der Anwendung der Verfassungsänderungen. Das Urteil im Hauptverfahren zu den zwei geänderten Verfassungsartikeln war mit 9 zu 2 Stimmen gefällt worden. Der Aussetzungsantrag ist jedoch einstimmig beschlossen worden.

In dem Urteil heißt es: "Das am 09. Februar 2008 beschlossene Gesetz Nr. 5735 zur Änderung einiger Artikel der türkischen Verfassung ist am 05. Juni 2008 per Urteil mit dem Aktenzeichen E.2008/16, K.2008/116 aufgehoben worden. Um vor unabsehbaren und nicht mehr revidierbaren Folgen, die durch die Umsetzung dieses Gesetzes entstehen können, vorzubeugen, darf das Gesetz nicht umgesetzt werden, bis das entsprechende schriftliche Urteil in der Resmi Gazete veröffentlicht wurde. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst."