Donnerstag, 5. Juni 2008

"Nein" zum pauschalen Abhören

Die 9. Kammer des Kassationsgericht "Yargıtay", des obersten Gerichts der ordentlichen Gerichtsbarkeit, hat anlässlich einer schriftlichen Beschwerde des Justizministeriums mit einstimmigem Urteil die Befugnis der Gendarmerie zum landesweiten Abhören und Speichern von Telefongesprächen, Emails und dergleichen aufgehoben.

Der Türkische Telekommunikationsrat TIB hatte beim Justizministerium in dieser Angelegenheit interveniert, nachdem die militärische Gendarmerie beim 11. Strafgerichtshof in Ankara eine entsprechende Befugnis erwirkt hatte. Die Gendarmerie ist in ländlichen Gebieten mit polizeilichen Aufgaben betraut. So schreibt das Gericht in seinem Urteil vor, dass bei einem Verdacht die regionale Gerichtsbarkeit um die Erlaubnis zum Abhören ersucht werden müsse, und dass diese Erlaubnis ebenfalls regional beschränkt zu sein habe. Die gegenwärtige Praxis sei, so das Gericht, gleichbedeutend mit einer fundamentalen Missachtung des Prinzipis der Unschuldsvermutung.

Es wird davon ausgegangen, dass auch die pauschalen Befugnisse des türkischen Geheimdienstes MIT sowie der Polizeibehörden aufgrund des Urteils Einschränkungen erfahren werden.