Der französische Senat, die Vertretung der Gebietskörperschaften und somit zweite Kammer des Parlaments, hat eine in der ersten Kammer des Parlament beschlossene Gesetzesänderung, wonach im Falle eines Beitritts eines Landes zur EU, dessen Bevölkerungszahl mehr als 5% der Gesamtbevölkerung der EU übersteigt, eine Volksabstimmung erfolgen soll, abgelehnt.
Diese Gesetz wurde von vielen Beobachtern so aufgefasst, dass es insbesondere für einen Beitritt der Türkei gelten solle. Die Senatskommissionen für juristische Angelegenheiten und für Internationale Beziehungen haben jeweils eine Gesetzesänderung abgelehnt und den Entwurf erneut der ersten Kammer vorgelegt. Wie die Kommission für Internationale Beziehungen mitteilte, sei das Gesetz geeignet, den Beziehungen zwischen Frankreich und der Türkei immensen Schaden zuzufügen.
Im nächsten Monat wird endgültig über das Schicksal des Änderungsvorschlags entschieden. Für ein eindeutiges Votum werden drei Fünftel der Stimmen benötigt.
Dienstag, 24. Juni 2008
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