Sechs Verfassungsrichter, die sich für ein Verbot der Regierungspartei AKP ausgesprochen hatten, haben ihre Forderungen nach einem Verbot der Partei bekräftigt und auf die von der AKP für das politische System der Türkei ausgehende Gefahr hingewiesen.
In der schriftlichen Begründung ihres Verbotsvotums gegen die AKP haben der stellvertretende Verfassungsgerichtspräsident Osman Paksüt und die Senatsmitglieder Fulya Kantarcıoğlu, Mehmet Erten, Necmi Özler, Şevket Apalak und Zehra Ayla Perktaş auf die von der AKP ausgehende Gefährdung des politischen Systems der Türkei hingewiesen. So schreiben die Juristen, dass die von der AKP ausgehende Gefahr für das demokratische Regime massive Dimensionen angenommen habe und dass diese Gefahr nicht durch eine finanzielle Sanktion allein eingedämmt werden könne. Das türkische Verfassungsgericht hatte im Zuge des Verbotsverfahrens verfügt, dass die AKP nicht mehr von der staatlichen Parteienfinanzierung profitieren darf.
Das höchste türkische Gericht hat zwar antilaizistische Tendenzen in der AKP registriert, konnte sich jedoch nicht zu dem Urteil durchringen, dass die Partei ein Zentrum antilaizistischer Bestrebungen sei, wie der Generalstaatsanwalt in seinem Verbotsantrag geltend machte. Die sechs Verfassungsrichter sind da jedoch anderer Meinung. Im Zuge einer Liberalisierung des Kopftuchs an Hochschulen habe die AKP offen gezeigt, dass sie die ideellen Grundlagen der Türkischen Republik manipulieren wolle.
So beziehe sich die AKP zwar auch auf den Laizismus, habe jedoch ein anderes Verständnis des Konzeptes der Trennung von Staat und Religion, was führende Politiker der AKP wiederholt in Interviews eingeräumt hätten.
Freitag, 24. Oktober 2008
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