Dem 7-jährigen Welat Dağ wurde am Istanbuler Atatürk-Flughafen die Einreise verweigert, weil sich der Anfangsbuchstabe seines Namens nicht im türkischen Alfabet befindet.
Der Kleine ist am 15. Juni gemeinsam mit seiner Mutter Yadigar Dağ und seinen Geschwistern Birhat (3) und Esmanur (1,5) am Atatürk-Flughafen gelandet, um seinen Urlaub in der Türkei zu verbringen. Bei der Passkontrolle wurde der Mutter mitgeteilt, dass sie und die beiden kleinen Geschwister des 7-jährigen einreisen könnten. Welat hingegen wurde die Einreise verweigert. Der Kleine, der gar nicht verstand, wie ihm geschah, wurde postwendend zurück geschickt und in Düsseldorf um 22 Uhr von seinem Vater Sadrettin abgeholt.
Der Abgeordnete der DTP Akın Birdal aus Diyarbakir hat das Thema im Parlament auf die Tagesordnung setzen lassen und eine Anfrage an Innenminister Beşir Atalay gerichtet. Eine Antwort steht noch aus. In der Türkei ist es verboten, Personennamen mit den Buchstaben Q,W und X zu schreiben, da diese nicht dem türksichen Alfabet entstammen.
Wie man sieht, wird die Sicherheit der Türkei auch an der Kindergarten-Front verteidigt.
Samstag, 21. Juni 2008
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