Die AKP reicht heute ihre Verteidigungsschrift im Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht ein.
Das das Verfassungsgericht sein jüngstes Urteil zu den Verfassungsänderungen, die das Tragen von Kopftüchern an Universitäten ermöglichen sollten, noch nicht in schriftlicher Form im Staatsanzeiger veröffentlicht hat, wird auf diesen Punkt in der Verteidigung nicht eingegangen.
Abdurrahman Yalçınkaya, der Generalstaatsanwalt beim Verfassungsgericht, hat in seinem Verbotsantrag vom 14. März 2008 argumentiert, dass die AKP zum Zentrum von antilaizistischen Kräften geworden sei und - notfalls mit Gewalt -die Errichtung einer Scharia-Republik anstrebe.
Unter den anhängigen Dokumenten befindet sich ein Krypto von Abdullah Gül aus seiner Zeit als Außenminister, in dem er die diplomatischen Vertretungen und Konsulate der Türkei dazu auffordert, Schulen zu besuchen, die zum Imperium von Fethullah Gülen gehören. Das per schriftlicher Anweisung dokumentierte Bestreben Güls, Mitglieder der Milli Görüş-Bewegung ins Staatsprotokoll aufzunehmen lassen, findet sich ebenfalls unter den Beweismitteln.
Auch öffentliche Aussagen des Ministerpräsidenten Erdogan zählen zu den vom Verfassungsgericht zu bewertenden Beweisen. So sagte Erdogan einst bezüglich des Kopftuchs, dass Gerichte in dieser Frage keine Entscheidungsbefugnis hätten, sondern dass dies die Aufgabe der Ulemas, also islamischer Gelehrter sei. Neben Gül und Erdogan sind 69 weitere Politker von einem politischen Betätigungsverbot bedroht.
Montag, 16. Juni 2008
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